Benutzungsvereinbarung von Smartsheet
DURCH DIE ELEKTRONISCHE ANNAHME ODER DEN ABSCHLUSS EINES AUFTRAGS, DER DIESE BENUTZUNGSVEREINBARUNG („Vereinbarung“) ENTHÄLT, ERKLÄRT SICH DIE NATÜRLICHE ODER JURISTISCHE PERSON („Kund*in“) MIT DEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG, DIE DEN ZUGRIFF VON KUND*INNEN AUF UND DIE NUTZUNG DER SERVICES VON SMARTSHEET INC. („Smartsheet“) REGELN, EINVERSTANDEN. DIESE VEREINBARUNG IST AB DEM DATUM DER INANSPRUCHNAHME ODER DER AUSFÜHRUNG („Stichtag“) WIRKSAM.
JEDE PERSON, DIE DIESER VEREINBARUNG IM NAMEN EINER JURISTISCHEN PERSON ZUSTIMMT, ERKLÄRT, DASS SIE DIE BEFUGNIS HAT, EINE SOLCHE JURISTISCHE PERSON AN DIE BEDINGUNGEN DER VEREINBARUNG ZU BINDEN.
KUND*INNEN WERDEN OHNE VORHERIGE SCHRIFTLICHE ZUSTIMMUNG VON SMARTSHEET NICHT AUF DIE SERVICES ZUGREIFEN ODER DIESE IN ANSPRUCH NEHMEN, WENN SIE IN DIREKTEM WETTBEWERB ZU SMARTSHEET ODER SEINEN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN STEHEN, STEHEN WERDEN ODER IM NAMEN EINES WETTBEWERBERS AGIEREN.
1. Zugriff und Nutzung:
- 1.1 Recht auf Zugriff und Nutzung: Vorbehaltlich der Geschäftsbedingungen dieser Vereinbarung und unter Berücksichtigung der in einem Auftrag angegebenen Gebühren gewährt Smartsheet Kund*innen hiermit ein weltweites, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht, auf die Services von Smartsheet und alle anderen Ressourcen, die Smartsheet den Kund*innen zur Verwendung dieser Services während der Laufzeit und für eigene Geschäftszwecke der Kund*innen zur Verfügung stellt, zuzugreifen und sie zu nutzen. Benutzer*innen können die Nutzungs- und Zugriffsrechte ausüben, die Kund*innen im Rahmen dieser Vereinbarung gewährt werden.
- 1.2 Beschränkungen: Kund*innen werden in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung und den geltenden Gesetzen sowie Vorschriften auf die Smartsheet-Ressourcen zugreifen und diese nutzen. Der Zugriff auf und die Nutzung von Smartsheet-Ressourcen unterliegt den geltenden Beschränkungen und Einschränkungen, die in einem Auftrag, einer Dokumentation und den Richtlinien von Smartsheet angegeben sind, die zum Startdatum der Laufzeit veröffentlicht wurden. Ohne das Vorstehende einzuschränken, werden die Kund*innen Folgendes unterlassen: (a) die Smartsheet-Ressourcen kommerziell verkaufen, weiterverkaufen, lizenzieren, unterlizenzieren, vertreiben oder abfassen; oder (b) Technologien, Prozesse oder andere Mittel verwenden, um mehr als einer Person mit einem Satz von Anmeldedaten den Zugriff auf und die Nutzung von Smartsheet-Ressourcen zu ermöglichen. Kund*innen werden Smartsheet unverzüglich über jeden bekannten unbefugten Zugriff auf oder die Nutzung von Smartsheet-Ressourcen informieren. Kund*innen sind für den Zugriff von Benutzer*innen auf und die Nutzung von Smartsheet-Ressourcen verantwortlich. Jegliche Beschränkung, Einschränkung bzw. Zusicherung oder Garantie in Bezug auf den Zugriff und die Nutzung durch Kund*innen im Rahmen dieser Vereinbarung gilt auch für Benutzer*innen.
2. Verarbeitung von Inhalten von Kund*innen:
- 2.1 Verarbeitung: Kund*innen erklären und garantieren, dass sie über alle Rechte, Genehmigungen und Zustimmungen verfügen, die erforderlich sind, um: (a) alle Inhalte von Kund*innen an die Services zu übermitteln; und (b) Smartsheet die eingeschränkten Rechte zur Verarbeitung von Inhalten von Kund*innen wie hierin dargelegt zu gewähren. Kund*innen gewähren Smartsheet hiermit ein weltweites, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung und anderweitigen Verarbeitung von Inhalten von Kund*innen in ihrem Namen im Rahmen dieser Vereinbarung: (w) zur Bereitstellung, Unterstützung oder Optimierung der Services; (x) wie nach geltendem Recht erforderlich; (y) wie von Kund*innen schriftlich angefordert oder von Kund*innen über die Zugriffskontrollen eines Services gestattet; oder (z) soweit erforderlich, um technische Probleme mit den Services oder Verstöße gegen diese Vereinbarung zu verhindern oder gegen diese vorzugehen. Das Recht von Smartsheet, Inhalte von Kund*innen zu verarbeiten, entbindet Smartsheet nicht von seinen Verpflichtungen in Bezug auf Inhalte von Kund*innen im Rahmen dieser Vereinbarung.
- 2.2 Sicherheit: Smartsheet hat Informationssicherheitspraktiken und -vorkehrungen implementiert und wird diese gemäß der Beschreibung unter Sicherheitspraktiken (verfügbar auf der Website) aufrechterhalten. Dies umfasst physische, organisatorische und technische Maßnahmen, die dazu dienen, die Integrität und Vertraulichkeit der Services und Inhalte von Kund*innen zu sichern, zu wahren und vor Bedrohungen der Informationssicherheit zu schützen. Smartsheet kann die Sicherheitspraktiken gelegentlich aktualisieren – unter der Bedingung, dass das Update das Gesamtsicherheitsniveau oder die darin beschriebenen Verpflichtungen nicht wesentlich verringert.
- 2.3 Datenschutz: Sofern von den Parteien schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, regeln die Bedingungen des Addendums zur Datenverarbeitung (verfügbar auf der Website, Data Processing Addendum, „DPA“), das zum Startdatum der Laufzeit veröffentlicht wurde, die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Smartsheet, die in Inhalten von Kund*innen enthalten sind.
- 2.4 Einsatz Dritter: Smartsheet kann Dritte beauftragen, im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Services durch Smartsheet im Namen von Smartsheet zu handeln – unter der Bedingung, dass: (a) diese Dritten geltenden Vertraulichkeits- und Datensicherheitsverpflichtungen unterliegen, die im Wesentlichen so schützend sind wie die in dieser Vereinbarung festgelegten Verpflichtungen; und (b) Smartsheet für die Handlungen und Unterlassungen dieser Dritten in Bezug auf die Verpflichtungen von Smartsheet aus dieser Vereinbarung verantwortlich ist. Sofern von den Parteien schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, sind Dritte, die von Smartsheet mit der Verarbeitung von Inhalten von Kund*innen beauftragt wurden, auf der Seite Smartsheet-Unterauftragsverarbeiter (verfügbar auf der Website) aufgeführt.
3. Geistiges Eigentum und Eigentumsrechte:
- 3.1 Smartsheet: Ungeachtet anderer Bestimmungen dieser Vereinbarung gelten zwischen den Parteien alle Rechte, Titel und Anteile an Smartsheet-Ressourcen und den vertraulichen Informationen von Smartsheet als Eigentum von Smartsheet. Sofern in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich festgelegt, überträgt Smartsheet keine Rechte, Titel oder Anteile an Smartsheet-Ressourcen oder den vertraulichen Informationen von Smartsheet.
- 3.2 Kund*innen: Im Verhältnis zwischen den Parteien behalten Kund*innen alle Rechte, Titel und Anteile an Inhalten von Kund*innen und den vertraulichen Informationen von Kund*innen sowie alle geistigen Eigentums- und Eigentumsrechte daran. Sofern in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich festgelegt, erwirbt Smartsheet von Kund*innen keine Rechte, Titel oder Anteile an den Inhalten von Kund*innen oder den vertraulichen Informationen der Kund*innen.
- 3.3 Feedback: Kund*innen gewähren Smartsheet eine weltweite, unwiderrufliche, unbefristete, unterlizenzierbare, übertragbare, nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung und Integration von Feedback oder Vorschlägen in Smartsheet-Produkte und -Services, die zu einer Verbesserung oder Berichtigung führen und Smartsheet von Kund*innen oder Benutzer*innen zur Verfügung gestellt werden („Feedback“), ohne dass eine Verpflichtung zur Vergütung besteht. Smartsheet erkennt an, dass das Feedback „wie besehen“ und ohne ausdrückliche oder stillschweigende Zusicherungen oder Garantien einschließlich Garantien der Marktgängigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck bereitgestellt wird.
4. Nebenleistungen; Produkte Dritter:
- 4.1 Unternehmensdienstleistungen: Smartsheet und Kund*innen können im Rahmen dieser Vereinbarung einen Auftrag über die Erbringung von Unternehmensdienstleistungen abschließen. Unternehmensdienstleistungen sind von den Online-Services getrennt, auch wenn sie im Rahmen desselben Auftrags erworben werden.
- 4.2 Smartsheet-API: Smartsheet kann eine Anwendungsprogrammierschnittstelle (API) oder ein anderes ähnliches Entwicklungstool für die Verwendung mit einem Online-Service zur Verfügung stellen, die bzw. das eine Schnittstelle mit einem solchen Service herstellt („Smartsheet-API“). Sofern Kund*innen und Smartsheet die separate Entwicklungsvereinbarung von Smartsheet nicht abgeschlossen haben und Smartsheet den Kund*innen eine Anwendungs-ID zu Authentifizierungszwecken zur Verfügung gestellt hat, werden die Kund*innen keine Smartsheet-API für den Zugriff auf Smartsheet-Assets oder -Konten nutzen, die nicht anderweitig von den Kund*innen kontrolliert werden, oder Dritten die Nutzung davon ermöglichen.
- 4.3 Kostenlose Services: Smartsheet kann einen Service mit einem klaren und auffälligen schriftlichen Hinweis zur Verfügung stellen, der angibt, dass der Service kostenlos, auf Testbasis oder auf eigenes Risiko genutzt wird („Kostenlose Services“). Ungeachtet anderer Bestimmungen dieser Vereinbarung: (a) werden kostenlose Services ohne jeglichen Support, ohne Wartung, Garantie, Verpflichtung zur Verfügbarkeit, Sicherheit oder Genauigkeit; bzw. ohne andere damit verbundene Verpflichtungen jeglicher Art im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt, sofern nicht anders nach geltendem Recht vorgeschrieben; (b) können kostenlose Services nicht alle Features und Funktionen umfassen oder den Zugriff auf solche ermöglichen, die zahlenden Kund*innen zur Verfügung stehen; (c) kann Smartsheet die Nutzung eines kostenlosen Services jederzeit beenden, sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben, wobei Smartsheet nicht für eine solche Beendigung haftet; (d) können Daten, Informationen und Inhalte, die an einen kostenlosen Service übermittelt werden, dauerhaft verloren gehen, wobei Smartsheet nicht für einen solchen Verlust haftet; und (e) erklären sich Kund*innen damit einverstanden, alle schriftlichen Mitteilungen im Rahmen dieser Vereinbarung per E-Mail zu erhalten, wenn sie Smartsheet im Zusammenhang mit ihrem Zugriff auf und der Nutzung kostenloser Services keine Rechnungsadresse übermittelt haben.
- 4.4 Produkte Dritter: Wenn Kund*innen Services, Anwendungen oder Online-Inhalte, die von Dritten zur Verwendung mit den Services bereitgestellt oder kontrolliert werden, separat beschaffen oder Smartsheet solche an Kund*innen weiterverkauft („Produkte Dritter“), unterliegt eine solche Nutzung der Lizenz für Endbenutzer*innen oder dem Nutzungsvertrag, den Kund*innen mit der Drittpartei abschließen oder von dieser akzeptieren; eine solche Weiterverkaufszahlung steht Smartsheet zu und unterliegt Abschnitt 9 dieser Vereinbarung (Kommerziell). Smartsheet gibt keine Zusicherungen oder Garantien in Bezug auf die Kompatibilität oder Integration von Smartsheet-Ressourcen mit Produkten von Dritten, einschließlich etwaiger Aktualisierungen dieser. Produkte Dritter sind keine Services; im Verhältnis zwischen den Parteien übernimmt Smartsheet keine Haftung in Bezug auf die Beschaffung oder Nutzung von Produkten von Dritten durch Kund*innen.
5. Vertraulichkeit:
- 5.1 Vertrauliche Informationen: „Vertrauliche Informationen“ bezeichnet alle nicht öffentlichen, geschützten, geschäftlichen, technischen, rechtlichen oder finanziellen Informationen, die in Verbindung mit dieser Vereinbarung offengelegt oder in Kenntnis genommen werden und die die offenlegende Partei zum Zeitpunkt der Offenlegung als vertraulich identifiziert hat oder die die empfangende Partei aufgrund der Art der Informationen oder der Umstände ihrer Offenlegung eindeutig als vertraulich verstehen würde. Vertrauliche Informationen von Smartsheet umfassen Smartsheet-Ressourcen. Vertrauliche Informationen von Kund*innen umfassen Inhalte von Kund*innen. Ungeachtet der vorstehenden Definition umfassen vertrauliche Informationen keine: (a) Informationen, die der Öffentlichkeit zum Zeitpunkt, als sie der empfangenden Partei mitgeteilt wurden, allgemein bekannt waren; (b) Informationen, die der Öffentlichkeit nach der Offenlegung gegenüber der empfangenden Partei allgemein bekannt werden (außer durch einen Verstoß gegen Abschnitt 5 (Vertraulichkeit) durch die empfangende Partei); (c) Informationen, die sich vor der Offenlegung durch die offenlegende Partei frei von jeglicher Geheimhaltungsverpflichtung im Besitz der empfangenden Partei befanden; (d) Informationen, die die empfangende Partei rechtmäßig von Dritten ohne Einschränkung der Offenlegung erhalten hat; oder (e) Informationen, die von der empfangenden Partei unabhängig ohne Bezugnahme auf oder Verwendung der vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei ermittelt wurden. Durch die Offenlegung vertraulicher Informationen durch die offenlegende Partei gegenüber der empfangenden Partei wird kein Eigentumsrecht an solchen vertraulichen Informationen gewährt oder übertragen.
- 5.2 Verpflichtungen: Die empfangende Partei wird: (a) die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei nicht für andere Zwecke verwenden, sofern dies nicht ausdrücklich gemäß dieser Vereinbarung gestattet ist; (b) keine vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei an Dritte weitergeben, Dritten Zugriff auf vertrauliche Informationen gewähren oder sie weitergeben, es sei denn, dies ist in dieser Vereinbarung oder einer separaten schriftlichen Vereinbarung, die von der offenlegenden Partei unterzeichnet wurde, ausdrücklich gestattet; und (c) angemessene Sicherheitsvorkehrungen treffen (die mindestens so schützend sind wie die Vorsichtsmaßnahmen, die sie zur Aufbewahrung ihrer eigenen vertraulichen Informationen ähnlicher Art ergreift), um die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei zu schützen. Die empfangende Partei benachrichtigt die offenlegende Partei unverzüglich schriftlich, wenn sie von einer unbefugten Offenlegung oder Verwendung der vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei oder einem anderen Verstoß gegen Abschnitt 5 durch sie oder ihre Mitarbeitenden, Direktor*innen, verbundenen Unternehmen, Berater*innen, Agent*innen, Auftragnehmer*innen und sonstigen Vertreter*innen („Vertreter*innen“) erfährt. Die in Abschnitt 5 dargelegten Verpflichtungen der empfangenden Partei bleiben während der Laufzeit und für drei (3) Jahre nach Beendigung dieser Vereinbarung in Kraft.
- 5.3 Zulässige Offenlegungen: Die empfangende Partei kann vertrauliche Informationen an ihre Vertreter*innen weitergeben, die diese Informationen benötigen, um die jeweiligen Rechte und Pflichten der empfangenden Partei aus diesem Vertrag auszuüben – unter der Bedingung, dass alle dieser Vertreter*innen verpflichtet sind, die vertraulichen Informationen durch Vertraulichkeitsverpflichtungen zu schützen, die im Wesentlichen so schützend sind wie die in dieser Vereinbarung festgelegten Verpflichtungen. Die empfangende Partei ist verantwortlich für die Offenlegung oder Verwendung der vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei durch ihre Vertreter*innen, die gegen Abschnitt 5 (Vertraulichkeit) verstoßen. Die empfangende Partei kann vertrauliche Informationen offenlegen, soweit dies gesetzlich oder im Rahmen eines Gerichtsverfahrens erforderlich ist, unter der Bedingung, dass die empfangende Partei (sofern dies nicht gesetzlich oder im Rechtsverfahren verboten ist): (a) die offenlegende Partei vorab schriftlich über eine solche Offenlegung informiert, um der offenlegenden Partei eine angemessene Gelegenheit zu geben, zu erscheinen, Einspruch zu erheben und eine Schutzanordnung oder einen anderen geeigneten Rechtsbehelf in Bezug auf eine solche Offenlegung zu erwirken; (b) gewissenhafte Anstrengungen unternimmt, um die Offenlegung auf das gesetzlich vorgeschriebene Maß zu beschränken; und (c) in angemessener Weise auf Kosten der offenlegenden Partei bei ihren Bemühungen um die Erlangung einer Schutzanordnung oder anderer gesetzlich verfügbarer Schutzmaßnahmen mit der offenlegenden Partei zusammenarbeitet.
- 5.4 Rückgabe und Löschung: In Folge einer schriftlichen Aufforderung der offenlegenden Partei, vertrauliche Informationen zurückzugeben oder zu löschen, wird die empfangende Partei unverzüglich: (a) alle materiellen Dokumente und Medien, die sich in ihrem Besitz oder unter ihrer Kontrolle befinden und die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei enthalten, entweder zurückgeben oder gegebenenfalls vernichten; (b) elektronisch gespeicherte vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei, die sich in ihrem Besitz oder unter ihrer Kontrolle befinden, löschen; und (c) ihre Compliance mit Abschnitt 5.4 schriftlich bestätigen. Ungeachtet des Vorstehenden: (x) kann die empfangende Partei vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei aufbewahren, die in einem archivierten Computersystem-Backup enthalten sind, das in Übereinstimmung mit den rechtlichen und finanziellen Compliance-Verpflichtungen der empfangenden Partei oder den Sicherheits- und Notfallwiederherstellungsverfahren der empfangenden Partei erstellt wurde, unter der Bedingung, dass diese aufbewahrten vertraulichen Informationen weiterhin Abschnitt 5 (Vertraulichkeit) unterliegen; und (y) wird Smartsheet Inhalte von Kund*innen gemäß Abschnitt 10.4 (Rückgabe und Löschung von Inhalten von Kund*innen) zurückgeben und löschen.
- 5.5 Rechtsmittel: Die empfangende Partei erkennt an, dass jeder tatsächliche oder drohende Verstoß gegen Abschnitt 5 (Vertraulichkeit) durch die offenlegende Partei einen irreparablen, nicht monetären Schaden zufügen kann, dessen Ausmaß möglicherweise schwer zu ermitteln ist. Dementsprechend ist die offenlegende Partei berechtigt (aber nicht verpflichtet), Unterlassungsansprüche geltend zu machen, um Verstöße gegen Abschnitt 5 in Bezug auf die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei oder Schäden, die sich anderweitig aus diesen Verstößen ergeben könnten, zu verhindern oder zu mindern.
6. Zusicherungen und Garantien:
- 6.1 Berechtigung und Garantie der Compliance: Smartsheet erklärt und garantiert, dass Smartsheet über die erforderliche Berechtigung zum Abschluss dieser Vereinbarung verfügt. Smartsheet erklärt und garantiert, die Gesetze und Vorschriften der Vereinigten Staaten einzuhalten, und zwar: (a) in dem Umfang, in dem diese Gesetze und Vorschriften für die Bereitstellung der Services durch Smartsheet im Rahmen dieser Vereinbarung gelten; und (b) ohne Rücksicht auf die besondere Nutzung der Services durch Kund*innen oder die Anwendbarkeit von Gesetzen oder Vorschriften, die für die Kund*innen oder ihre Branchen spezifisch sind.
- 6.2 Eingeschränkte Garantie für Abonnementservices: Smartsheet erklärt und garantiert, dass die Abonnementservices während der jeweiligen Laufzeit im Wesentlichen wie in der jeweiligen Dokumentation beschrieben funktionieren. Nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung von Kund*innen über eine angebliche Nichteinhaltung dieser Garantie wird Smartsheet wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um den Fehler zu beheben oder zu korrigieren. Wenn Smartsheet den Fehler nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt einer solchen Mitteilung behoben oder korrigiert hat, können Kund*innen die entsprechenden Abonnementservices kündigen und Smartsheet wird eine Rückerstattung der vorausbezahlten Gebühren veranlassen, die den gekündigten Teil dieser Abonnementservices umfasst. Ungeachtet des Vorstehenden gilt diese Garantie nicht für Fehler aufgrund eines Mangels oder einer Änderung eines Abonnementservices, die von Kund*innen, Benutzer*innen oder Personen verursacht oder vorgenommen wurden, die auf Anweisung der Kund*innen handeln. Abschnitt 6.2 legt die ausschließlichen Rechte und Rechtsmittel von Kund*innen und die alleinige Haftung Smartsheets in Verbindung mit dieser Garantie fest.
- 6.3 Eingeschränkte Garantie für Unternehmensdienstleistungen: Smartsheet erklärt und garantiert, dass Unternehmensdienstleistungen in Übereinstimmung mit dem geltenden Auftrag auf kompetente und fachmännische Weise erbracht werden. Nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung von Kund*innen über eine angebliche Nichteinhaltung dieser Garantie spätestens dreißig (30) Tage nach Abschluss der Unternehmensdienstleistungen wird Smartsheet entweder: (a) wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um den Fehler zu beheben oder zu korrigieren; oder (b) diese Unternehmensdienstleistungen kündigen und eine Rückerstattung der vorausbezahlten Gebühren veranlassen, die den gekündigten Teil dieser Abonnementservices umfasst. Abschnitt 6.3 legt die ausschließlichen Rechte und Rechtsmittel von Kund*innen und die alleinige Haftung Smartsheets in Verbindung mit dieser Garantie fest.
- 6.4 Haftungsausschluss: MIT AUSNAHME DER IN DIESER VEREINBARUNG AUSDRÜCKLICH AUFGEFÜHRTEN ZUSICHERUNGEN UND GARANTIEN GIBT SMARTSHEET KEINE ZUSICHERUNGEN AB UND LEHNT ALLE GARANTIEN JEGLICHER ART, OB AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND, AB. OHNE DIE ALLGEMEINGÜLTIGKEIT DES VORSTEHENDEN EINZUSCHRÄNKEN, LEHNT SMARTSHEET AUSDRÜCKLICH ALLE STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DER EINHALTUNG VON GESETZEN, DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER UND DER GENAUIGKEIT AB, UND SMARTSHEET GARANTIERT NICHT, DASS DIE SERVICES ODER ANWENDUNGEN UND SERVICES VON DRITTEN FEHLERFREI SIND ODER OHNE UNTERBRECHUNGEN ODER AUSFALLZEITEN FUNKTIONIEREN.
7. Ansprüche Dritter:
- 7.1 Reaktion von Smartsheet: Smartsheet verteidigt Kund*innen und ihre jeweiligen leitenden Angestellten, Direktor*innen und Mitarbeitenden („Parteien der Kund*innen“) vor und gegen alle von Dritten vorgebrachten Ansprüche, Forderungen, Verfahren, Untersuchungen oder Klagen, die besagen, dass die Nutzung der Services durch die Kund*innen oder Anpassungen gemäß dieser Vereinbarung die geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzen (jeweils ein „Anspruch gegenüber Kund*innen“). Smartsheet entschädigt die Parteien der Kund*innen für endgültig zuerkannte Schäden oder Vergleichsbeträge, die von Smartsheet schriftlich genehmigt wurden, in dem Umfang, der sich aus einem Anspruch gegenüber Kund*innen ergibt, sowie alle angemessenen Anwaltsgebühren von Kund*innen, die mit der schriftlichen Mitteilung einer Forderung gegenüber Kund*innen an Smartsheet verbunden sind. Ungeachtet des Vorstehenden besteht für Smartsheet gemäß Abschnitt 7.1 keine Verpflichtung oder Haftung, sofern sich aus folgenden Gründen ein Anspruch gegenüber Kund*innen ergibt: (a) durch die Nutzung der Services oder Anpassungen durch die Kund*innen in Kombination mit Technologien oder Services, die nicht von Smartsheet bereitgestellt wurden, wenn die Services oder Anpassungen oder deren Nutzung ohne eine solche Kombination nicht verletzen würden; (b) durch Inhalte von Kund*innen; (c) durch die Einhaltung von Entwürfen, Spezifikationen oder Anweisungen durch Smartsheet, die von Kund*innen schriftlich zur Verfügung gestellt wurden, wenn ein solcher Verstoß ohne diese Designs, Spezifikationen oder Anweisungen nicht aufgetreten wäre; oder (d) durch die Nutzung der Services oder Anpassungen durch die Kund*innen nach Benachrichtigung durch Smartsheet, die Nutzung einzustellen. Wenn Kund*innen aufgrund eines Anspruchs gegen sie die Nutzung der Services oder Anpassungen oder eines Teils davon untersagt oder anderweitig verboten wird, wird Smartsheet auf eigene Kosten und nach eigenem Ermessen entweder: (x) für die Kund*innen das Recht zur Nutzung der angeblich nicht konformen Teile des Services oder der Anpassungen erwirken; (y) den mutmaßlich nicht konformen Teil des Services oder der Anpassungen so modifizieren, dass er konform wird, ohne seine Funktionalität wesentlich zu verringern oder zu beeinträchtigen; oder (z) die mutmaßlich nicht konformen Teile des Services oder der Anpassungen durch konforme Elemente mit im Wesentlichen ähnlicher Funktionalität ersetzen. Wenn Smartsheet feststellt, dass die vorstehenden Abhilfemaßnahmen wirtschaftlich nicht angemessen oder möglich sind, wird Smartsheet den entsprechenden Auftrag stornieren und eine Rückerstattung vorausbezahlter Gebühren veranlassen, die den gekündigten Teil des betreffenden Services umfasst.
- 7.2 Reaktion von Kund*innen: Soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, werden Kund*innen Smartsheet und die verbundenen Unternehmen von Smartsheet, die die Services bereitstellen, sowie ihre jeweiligen leitenden Angestellten, Direktor*innen und Mitarbeitenden („Smartsheet-Parteien“) vor und gegen alle Ansprüche, Forderungen, Verfahren, Untersuchungen oder Klagen verteidigen, die von Dritten aufgrund von Inhalten von Kund*innen oder der Nutzung von Smartsheet-Ressourcen durch die Kund*innen, die gegen geltendes Recht verstößt, vorgebracht werden (jeweils ein „Anspruch gegenüber Smartsheet“). Kund*innen entschädigen Smartsheet für endgültig zuerkannte Schäden oder Vergleichsbeträge, die von den Kund*innen schriftlich genehmigt wurden, in dem Umfang, der sich aus einem Anspruch gegenüber Smartsheet ergibt, sowie für alle angemessenen Anwaltsgebühren von Smartsheet, die mit der schriftlichen Mitteilung eines Anspruchs gegenüber Smartsheet verbunden sind.
- 7.3 Bedingungen: Die Verpflichtungen einer Partei, einen Anspruch gegenüber Kund*innen oder einen Anspruch gegenüber Smartsheet (jeweils ein „Anspruch“) zu verteidigen und gemäß Abschnitt 7 (Ansprüche Dritter) zu entschädigen, sind an die Bedingung geknüpft, dass die andere Partei: (a) der beklagten Partei eine rechtzeitige schriftliche Mitteilung über den Anspruch zukommen lässt; (b) der beklagten Partei das Recht einräumt, die Verteidigung und Beilegung des Anspruchs vollständig zu kontrollieren, vorausgesetzt jedoch, dass ein Vergleich die Parteien der Kund*innen oder Smartsheet-Parteien, die dem Anspruch unterliegen, bedingungslos von jeglicher Haftung freistellt und ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei keine Eingeständnisse im Namen der anderen Partei abgibt oder die Zahlung von Beträgen durch die andere Partei beinhaltet; und (c) auf Kosten und Verlangen der beklagten Partei, bei Bedarf zur Abwehr des Anspruchs kooperiert. Vorbehaltlich des Vorstehenden kann sich die Partei, die die Verteidigung gegen einen Anspruch anstrebt, auf eigene Kosten mit ihrem eigenen Anwalt an der Verteidigung beteiligen. Abschnitt 7 legt die alleinige Haftung der beklagten Partei und das ausschließliche Rechtsmittel der anderen Partei für jede Art von Ansprüchen fest, die in Abschnitt 7 beschrieben sind.
8. Haftungsbeschränkungen:
SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG HAFTET KEINE PARTEI FÜR ENTGANGENEN GEWINN, VERRINGERTEN GESCHÄFTSWERT ODER NIEDRIGERE EINNAHMEN BZW. FÜR ZUFÄLLIGE, FOLGE-, SPEZIELLE, INDIREKTE, DECKUNGS-, GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN ODER STRAFSCHADENSERSATZVERPFLICHTUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT ANSPRÜCHEN JEGLICHER ART AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER UNTER JEDER THEORIE DER HAFTUNG, DIE SICH AUS DIESER VEREINBARUNG ERGIBT, AUCH WENN EINE PARTEI IM VORAUS ÜBER SOLCHE MÖGLICHE SCHÄDEN INFORMIERT WURDE ODER DAS RECHTSMITTEL EINER PARTEI ANDERWEITIG SEINEN WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLT.
SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, ÜBERSTEIGT DIE GESAMTHAFTUNG UND VERPFLICHTUNG JEDER PARTEI IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG NICHT DIE GEBÜHREN, DIE KUND*INNEN IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG FÜR DIE SERVICES, DIE DEN HAFTUNGSGRUND DARSTELLEN, WÄHREND DER LETZTEN ZWÖLF (12) MONATE VOR DEM DATUM, AN DEM DIE HAFTUNG ENTSTANDEN IST, AN SMARTSHEET GEZAHLT HABEN. WENN ES MEHR ALS EINEN ANSPRUCH GIBT, WIRD DIESER GRENZWERT NICHT ERHÖHT.
DIE VORSTEHENDEN AUSSCHLÜSSE UND EINSCHRÄNKUNGEN IN ABSCHNITT 8 GELTEN NICHT FÜR HAFTUNGEN ODER VERPFLICHTUNGEN, DIE SICH AUS ABSCHNITT 1.2 (BESCHRÄNKUNGEN) ODER ABSCHNITT 7 (ANSPRÜCHE DRITTER), VERLETZUNG ODER MISSBRAUCH DER GEISTIGEN EIGENTUMSRECHTE DER ANDEREN PARTEI ODER DER VERPFLICHTUNG VON KUND*INNEN ZUR BEZAHLUNG VON SERVICES ODER STEUERN IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG ERGEBEN.
9. Kommerziell:
- 9.1 Gebühren und Auslagen: Aufträge können nicht storniert werden. Servicegebühren können nicht erstattet werden. Smartsheet stellt die Online-Servicegebühren jährlich im Voraus in Rechnung. Online-Servicegebühren können auch während der Laufzeit anfallen, die auf der Bereitstellung von Benutzer*innen durch Kund*innen oder ihrer Nutzung der Online-Services basieren und gemäß dem jeweiligen Auftrag und der entsprechenden Dokumentation in Rechnung gestellt werden. Smartsheet stellt Gebühren für Unternehmensdienstleistungen monatlich im Nachhinein auf Zeit- und Materialbasis in Rechnung. Kund*innen erstatten Smartsheet angemessene Auslagen, die Smartsheet bei der Erbringung von Unternehmensdienstleistungen gemäß der Reise- und Spesenrichtlinie von Smartsheet entstehen. Sofern nicht gesetzlich verboten, kann Smartsheet Kund*innen eine Verzugsgebühr von eineinhalb Prozent (1,5 %) pro Monat auf überfällige Beträge und eine Einziehungsgebühr in Höhe der Gesamtkosten berechnen, die durch die Beauftragung einer Drittpartei zur Einziehung solcher überfälligen Beträge entsteht.
- 9.2 Zahlung: Sofern von den Parteien schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, bezahlen Kund*innen alle im Rahmen dieser Vereinbarung oder eines Auftrags fälligen Beträge innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Rechnungsdatum in US-Dollar, netto. Kund*innen überweisen Zahlungen ausschließlich auf elektronischem Wege (einschließlich per Banküberweisung oder ACH, bzw. bei Beträgen unter 25.000 USD per Kreditkarte) mit einem Vermerk auf die entsprechenden Rechnungsnummern. Kund*innen werden Smartsheet unverzüglich schriftlich alle Änderungen ihrer Rechnungsinformationen mitteilen. Smartsheet behält sich das Recht vor, Abrechnungsfehler oder Irrtümer zu korrigieren, die Smartsheet in einer Rechnung oder nach Erhalt einer Zahlung feststellt. Smartsheet kann Zahlungen in beliebiger Höhe annehmen, unbeschadet des Rechts von Smartsheet, den Restbetrag des fälligen Betrags aus einem Auftrag anzufordern oder ein anderes Recht oder Rechtsmittel geltend zu machen. Beträge, die Kund*innen Smartsheet schulden, werden nicht einbehalten oder mit Beträgen verrechnet, die Smartsheet den Kund*innen schuldet oder angeblich schuldet. Wenn Kund*innen einen Auftrag, ein Formular zur Lieferantenregistrierung oder andere Unterlagen benötigen, entbindet diese Anforderung sie in keiner Weise von der rechtzeitigen Zahlung hierunter fälliger Beträge.
- 9.3 Preisgestaltung: Smartsheet kann den Einheitspreis für die neue Laufzeit eines Services erhöhen, indem Smartsheet Kund*innen vor dem Startdatum dieser neuen Laufzeit schriftlich benachrichtigt. Wenn die Anzahl der Einheiten eines Services, den Kund*innen für die neue Laufzeit erworben haben, gleich oder größer ist als die Gesamtzahl der während der Laufzeit gekauften oder anderweitig bereitgestellten oder genutzten Einheiten, muss Smartsheet die Mitteilung über die Erhöhung des Einheitspreises mindestens fünfundvierzig (45) Tage vor dem Startdatum der neuen Laufzeit bereitstellen. Wenn ein Service im Rahmen dieser Vereinbarung automatisch verlängert wird, ist der jährliche Preis für jede Einheit eines Services für die neue Laufzeit der jährliche Preis für diese Service-Einheit während der Laufzeit, der durch eine Mitteilung von Smartsheet gemäß Abschnitt 9.3 erhöht werden kann. Gutschriften und Aktionspreise oder einmalige Preise für die Laufzeit gelten nicht für die neue Laufzeit.
- 9.4 Steuern: Abgesehen von den Einkommenssteuern, die Smartsheet auferlegt werden, tragen Kund*innen alle Steuern, Zölle, Mehrwertsteuern und alle anderen staatlichen Abgaben (zusammen „Steuern“), die sich aus dieser Vereinbarung ergeben. Wenn Kund*innen von den entsprechenden Steuern befreit sind, werden sie Smartsheet einen hinreichend zufriedenstellenden Nachweis über ihren Steuerbefreiungsstatus erbringen, und nach Erhalt eines solchen Nachweises wird Smartsheet den Kund*innen keine Steuern in Rechnung stellen, von denen sie befreit sind. Wenn festgestellt wird, dass gemäß dieser Vereinbarung fällige Zahlungen Quellensteuern unterliegen, werden Kund*innen Smartsheet vor dem Abzug solcher Steuern benachrichtigen. Kund*innen werden: (a) nur gesetzlich vorgeschriebene Beträge zurückhalten; (b) den einbehaltenen Betrag rechtzeitig an die zuständige Steuerbehörde zahlen; und (c) Smartsheet innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dieser Zahlung einen Nachweis über eine solche Zahlung vorlegen.
- 9.5 Verbundene Unternehmen: Verbundene Unternehmen von Smartsheet und von Kund*innen können im Rahmen dieser Vereinbarung einen Auftrag über die Erbringung des Services abschließen. Jeder Auftrag ist ein separater Vertrag zwischen Smartsheet und dem verbundenen Unternehmen, das einen solchen Auftrag abschließt, und ein solches verbundenes Unternehmen gilt als „Kund*in“, wie in dieser Vereinbarung verwendet, in Bezug auf diesen Auftrag.
- 9.6 Wiederverkäufer*innen: Bestimmte Services können über von Smartsheet autorisierte Wiederverkäufer*innen („Wiederverkäufer*in“) erworben werden. Eine Vereinbarung zwischen Kund*innen und Wiederverkäufer*innen ist für Smartsheet nicht bindend und ändert keine der Bedingungen dieser Vereinbarung. Der Zugriff von Kund*innen auf und die Nutzung von Online-Services, die über Wiederverkäufer*innen erworben wurden, unterliegt dem Erhalt der Gebühren durch Smartsheet im Rahmen des Auftrags zwischen dem*der Wiederverkäufer*in und Smartsheet, der für den Kauf der Kund*innen gilt. Nach schriftlicher Mitteilung kann die Abrechnung der Gebühren an Smartsheet abgetreten werden, sodass Kund*innen Smartsheet direkt bezahlen.
10. Laufzeit und Beendigung:
- 10.1 Laufzeit: Bis zur hierin festgelegten Beendigung bleibt diese Vereinbarung so lange bestehen, wie ein Auftrag in Kraft ist, und ein Auftrag bleibt für die Laufzeit der Online-Services oder den Abschluss der Unternehmensdienstleistungen im Rahmen eines solchen Auftrages in Kraft. SOFERN IN EINEM AUFTRAG NICHT AUSDRÜCKLICH ETWAS ANDERES VORGESEHEN IST ODER WENN EINE PARTEI DIE ANDERE PARTEI MINDESTENS DREISSIG (30) TAGE VOR DEM ENDDATUM DER LAUFZEIT SCHRIFTLICH ÜBER DIE NICHTVERLÄNGERUNG INFORMIERT, WIRD DIE GESAMTZAHL DER WÄHREND DER LAUFZEIT FÜR JEDE IM RAHMEN EINES ABONNEMENTSERVICES GEKAUFTE ODER ANDERWEITIG BEREITGESTELLTE ODER GENUTZTE EINHEIT AUTOMATISCH UM EINE NEUE LAUFZEIT VON EINEM (1) JAHR GEMÄSS DIESER VEREINBARUNG UND DEM ENTSPRECHENDEN AUFTRAG VERLÄNGERT. Zur Klarstellung: Der Kauf oder die Bereitstellung von nicht abonnierten oder einmaligen Services wird nicht automatisch verlängert.
- 10.2 Beendigung: Jede Partei kann diese Vereinbarung in ihrer Gesamtheit beendigen: (a) durch eine dreißig (30) Tage im Voraus übermittelte schriftliche Mitteilung an die andere Partei, wenn zum Zeitpunkt einer solchen Mitteilung keine Aufträge in Kraft sind; oder (b) durch eine schriftliche Mitteilung an die andere Partei, wenn die andere Partei gegen eine wesentliche Verpflichtung (außer in Bezug auf Unternehmensdienstleistungen) im Rahmen dieser Vereinbarung oder eines Auftrags verstößt und diesen Verstoß nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der Mitteilung über den Verstoß behebt. Jede Partei kann eine Unternehmensdienstleistung durch eine schriftliche Mitteilung an die andere Partei beendigen, wenn die andere Partei gegen eine wesentliche Verpflichtung im Zusammenhang mit den Unternehmensdienstleistungen verstößt und diesen Verstoß nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der Mitteilung über den Verstoß behebt.
- 10.3 Folgen der Beendigung: Bei der Beendigung dieser Vereinbarung aus einem beliebigen Grund: (a) werden alle Services und Aufträge im Rahmen dieser Vereinbarung beendet; und (b) alle Rechte und Pflichten der Parteien hierunter erlöschen, außer wie in Abschnitt 10.6 (Fortbestand) festgelegt. Wenn Kund*innen diese Vereinbarung oder einen Service aufgrund eines nicht behobenen Verstoßes von Smartsheet gemäß Abschnitt 10.2 (Beendigung) beendigen, wird Smartsheet eine Rückerstattung vorausbezahlter Gebühren veranlassen, die den beendigten Teil der jeweiligen Laufzeit jedes Services umfasst. Wenn Smartsheet diese Vereinbarung oder einen Service aufgrund eines nicht behobenen Verstoßes von Kund*innen gemäß Abschnitt 10.2 beendigt, zahlen Kund*innen alle ausstehenden Beträge, die im Rahmen dieser Vereinbarung für die Laufzeit zu zahlen sind, die für jeden beendigten Service gilt. Unternehmensdienstleistungen, die für einen Online-Service spezifisch sind, enden mit der Beendigung eines solchen Online-Services, und Kund*innen zahlen für Unternehmensdienstleistungen, die bis zum Stichtag einer solchen Beendigung erbracht wurden oder zum Stichdatum einer solchen Beendigung zahlbar sind.
- 10.4 Rückgabe und Löschung von Inhalten von Kund*innen: Während der Laufzeit können Kund*innen jederzeit eine Sicherungskopie der Inhalte von Kund*innen (mit Dateianlagen in ihren nativen Formaten und allen anderen Inhalten von Kund*innen in einem branchenüblichen Exportformat) von einem Online-Service herunterladen, indem sie eine Self-Service-Funktion verwenden, oder eine solche Sicherungskopie durch schriftliche Mitteilung an Smartsheet anfordern, wenn eine solche Funktion nicht verfügbar ist. Zum Zeitpunkt der Beendigung oder dem Ende einer Laufzeit wird Kund*innen auf ihren schriftlichen Antrag für dreißig (30) Tage nach dem Beendigungs- oder Enddatum Lesezugriff auf einen Online-Service gewährt, und zwar ausschließlich zum Herunterladen einer Sicherungskopie der Inhalte von Kund*innen. Innerhalb von einhundertachtzig (180) Tagen nach Beendigung oder Ende einer Laufzeit wird Smartsheet Inhalte von Kund*innen löschen und unwiederbringlich machen und auf schriftliche Anfrage von Kund*innen einen solchen Vorgang schriftlich bestätigen. Ungeachtet des Vorstehenden kann Smartsheet Kopien von Inhalten von Kund*innen als Teil von Aufzeichnungen, Dokumenten oder umfassenderen Datensätzen in Übereinstimmung mit den rechtlichen und finanziellen Compliance-Verpflichtungen von Smartsheet speichern, unter der Bedingung, dass Smartsheet weiterhin alle Anforderungen der Vereinbarung in Bezug auf solche gespeicherten Inhalte von Kund*innen erfüllt.
- 10.5 Sperrung: Smartsheet kann den Zugriff von Kund*innen auf einen Service sofort aussetzen, wenn: (a) Kund*innen eine Zahlung länger als fünfzehn (15) Tage nach dem Fälligkeitsdatum nicht leisten; oder (b) Kund*innen gegen Abschnitt 1.2 (Beschränkungen) verstoßen oder Smartsheet aufgrund dokumentierter Beweise Grund zur Annahme eines solchen Verstoßes hat oder sie die geistigen Eigentums- bzw. Eigentumsrechte von Smartsheet verletzt haben.
- 10.6 Fortbestand: Die folgenden Abschnitte gelten auch nach Beendigung oder Ablauf dieser Vereinbarung: 2.1 (Verarbeitung); 3 (Geistiges Eigentum und Eigentumsrechte); 4.3 (Kostenlose Services); 5 (Vertraulichkeit); 7 (Ansprüche Dritter); 8 (Haftungsbeschränkungen); 9 (kommerziell); 10.4 (Rückgabe und Löschung von Inhalten von Kund*innen); 10.6 (Fortbestand); und, soweit dies zur Durchführung des Vorstehenden erforderlich ist, 11 (Allgemein).
11. Allgemein:
- 11.1 Versicherung: Smartsheet wird während der Laufzeit auf eigene Kosten einen wirtschaftlich angemessenen Versicherungsschutz beschaffen und aufrechterhalten, der durch die Versicherungsbescheinigung von Smartsheet (auf der Website verfügbar) belegt wird.
- 11.2 Öffentlichkeit: Sofern Kund*innen Smartsheet schriftlich nichts Gegenteiliges mitgeteilt haben, kann Smartsheet sie als Kund*innen von Smartsheet oder die durch sie genutzten benannten Services offenlegen bzw. den Namen und das Logo der Kund*innen auf der Website oder in den Werbematerialien von Smartsheet verwenden.
- 11.3 Rechte der Regierung der Vereinigten Staaten. Die von Smartsheet bereitgestellten Services sind „kommerzielle Artikel“, die zum Teil aus „kommerzieller Computersoftware“ und „Computersoftwaredokumentation“ bestehen, wie in der Federal Acquisition Regulation (FAR, Bundeserwerbsverordnung der USA) und im Defense Federal Acquisition Regulation Supplement (DFARS, Regelwerk mit Verfahrensanweisungen für den Beschaffungsprozess des US-Verteidigungsministeriums) beschrieben. In Übereinstimmung mit FAR 12.211 (Technische Daten), FAR 12.212 (Computersoftware) und DFARS 227.7102 (Kommerzielle Gegenstände, Komponenten oder Prozesse) sowie DFARS 227.7202 (Kommerzielle Computersoftware und Dokumentation kommerzieller Computersoftware), unterliegen die Rechte der Regierung der Vereinigten Staaten zur Nutzung, Modifizierung, Freigabe, Durchführung oder Offenlegung von Computersoftware, Computersoftwaredokumentation und technischen Daten, die in Verbindung mit den Services bereitgestellt werden, den Bedingungen dieser Vereinbarung. Diese Klausel zu Rechten der Regierung der Vereinigten Staaten ersetzt alle anderen FAR-, DFARS- oder sonstige Klauseln oder Bestimmungen, die die Rechte der Regierung in den Bereichen Computersoftware, Computersoftwaredokumentation oder technische Daten betreffen.
- 11.4 Export-Compliance: Jede Partei wird die entsprechenden Exportkontrollen einhalten, die von der Regierung der Vereinigten Staaten, den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und anderen ausländischen Gerichtsbarkeiten verwaltet werden (zusammen „Exportkontrollbestimmungen“). Ohne das Vorstehende einzuschränken: (a) erkennen Kund*innen an, dass die Services, Dokumentationen und Anpassungen den Exportkontrollbestimmungen unterliegen können; (b) werden Kund*innen nicht unter Verstoß gegen geltende Embargobeschränkungen auf Services, Dokumentationen oder Anpassungen zugreifen oder diese nutzen; und (c) sind Kund*innen verantwortlich für die Einhaltung der Exportkontrollbestimmungen und aller anderen lokalen Gesetze und Vorschriften, die sich auf das Recht der Kund*innen auswirken können, die Services, Dokumentationen und Anpassungen zu exportieren, zu nutzen oder darauf zuzugreifen.
- 11.5 Mitteilungen: Mit Ausnahme von schriftlichen Mitteilungen, die nach dem Gesetz oder dieser Vereinbarung ausdrücklich über einen international anerkannten Zustelldienst oder per US-Einschreiben („Einschreiben“) versandt werden müssen, können alle schriftlichen Mitteilungen elektronisch per E-Mail gesendet werden. Mitteilungen, die per E-Mail gesendet werden, gelten einen (1) Werktag nach dem Absenden als zugestellt; Mitteilungen, die per Einschreiben gesendet werden, gelten fünf (5) Werktage nach dem Absenden als zugestellt. Mitteilungen müssen wie folgt adressiert werden – an Smartsheet: Z. Hd.: Legal, 500 108th Ave NE, Suite 200, Bellevue, WA 98004, USA und legal@smartsheet.com; an den*die Kund*in: Z. Hd.: Legal, an die für Smartsheet gespeicherte Rechnungsadresse, die vom bzw. von der Kund*in bereitgestellt wurde, und die E-Mail-Adresse(n) der jeweils aktuellen Systemadmins. Nach dem Ausfüllen des unter www.smartsheet.com/notification-requests verfügbaren Formulars wird Smartsheet Kund*innen während der Laufzeit schriftlich über wesentliche Änderungen dieser Vereinbarung informieren.
- 11.6 Abtretung: Jede Partei kann diese Vereinbarung und alle Aufträge im Zusammenhang mit einer Fusion oder einer ähnlichen Transaktion bzw. an ein Unternehmen, das im Wesentlichen alle seine Vermögenswerte, sein Eigenkapital oder sein Geschäft erwirbt, abtreten, ohne dass für eine solche Abtretung eine Genehmigung eingeholt werden muss. Andernfalls darf keine der Parteien diese Vereinbarung oder Aufträge ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei an Dritte abtreten. Vorbehaltlich des Vorstehenden und ungeachtet etwaiger Verbote der Übertragbarkeit gemäß dieser Vereinbarung wird die abtretende Partei die andere Partei über jede zulässige Abtretung informieren. Diese Vereinbarung und alle Aufträge sind bindend und wirken zugunsten der Parteien, ihrer Rechtsnachfolger*innen und ihrer zulässigen Abtretungsempfänger*innen.
- 11.7 Höhere Gewalt: Eine Partei haftet nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung im Rahmen dieser Vereinbarung, wenn eine solche Verzögerung oder ein solcher Verzug durch Umstände verursacht wird, die außerhalb ihrer angemessenen Kontrolle liegen, und die Partei, die unter solchen Bedingungen leidet, angemessene Anstrengungen unternimmt, um die Auswirkungen dieser Bedingungen abzumildern.
- 11.8 Änderung; Verzicht: Sofern hierin nicht ausdrücklich anders angegeben, können diese Vereinbarung und alle Aufträge nur durch eine schriftliche Vereinbarung geändert werden, die von bevollmächtigten Vertreter*innen jeder Partei unterzeichnet wird. Der Verzicht auf Geltendmachung eines Verstoßes gegen diese Vereinbarung oder einen Auftrag ist nur wirksam, wenn er schriftlich erfolgt. Kein solcher Verzicht gilt als Verzicht auf einen späteren Verstoß oder kann so ausgelegt werden.
- 11.9 Durchsetzbarkeit: Wenn eine Bestimmung dieser Vereinbarung oder ein Auftrag als nicht durchsetzbar eingestuft wird, muss diese Bestimmung entweder so angepasst werden, dass sie durchsetzbar wird (sofern gesetzlich zulässig) oder außer Acht gelassen werden (sofern gesetzlich nicht zulässig). Der Rest dieser Vereinbarung oder der betreffende Auftrag bleibt wie dargelegt in Kraft. Ungeachtet des Vorstehenden gilt die gesamte Vereinbarung oder der betreffende Auftrag als nichtig, wenn die Änderung oder Nichtberücksichtigung der nicht durchsetzbaren Bestimmung dazu führen würde, dass ein wesentlicher Zweck dieser Vereinbarung oder eines Auftrags verfehlt wird.
- 11.10 Geltendes Recht: Diese Vereinbarung und alle Aufträge unterliegen den Gesetzen des US-Bundesstaates Washington, ohne Rücksicht auf die dort geltenden Kollisionsnormen. Jede Partei stimmt hiermit der ausschließlichen Zuständigkeit und dem Gerichtsstand der Staats- und Bundesgerichte in Seattle, Washington, für alle Streitigkeiten zu, die sich aus dieser Vereinbarung oder Aufträgen ergeben.
- 11.11 Gesamte Vereinbarung; Konflikt: Diese Vereinbarung und alle Aufträge stellen die gesamte Vereinbarung zwischen Smartsheet und Kund*innen in Bezug auf die Services dar. Im Falle eines Konflikts zwischen dieser Vereinbarung und einem Auftrag gilt diese Vereinbarung, es sei denn, der Auftrag setzt ausdrücklich die Bedingungen dieser Vereinbarung außer Kraft. Möglicherweise gelten die Bestimmungen der Smartsheet-Ergänzung (Smartsheet Supplement, verfügbar auf der Website) und ergänzen oder ändern die Bedingungen dieser Vereinbarung auf der Grundlage des regionalen Standorts der Kund*innen, des Unternehmenstyps oder der Nutzung bestimmter Online-Services. Herunterladbare Smartsheet-Software, die ausdrücklich einem separaten Lizenzvertrag für Endbenutzer*innen unterliegt, der zum Zeitpunkt des Downloads oder der Nutzung vorgelegt wird, unterliegt nicht dieser Vereinbarung. In Bezug auf alle Services sind die in den folgenden Punkten enthaltenen Bedingungen null und nichtig, unabhängig davon, ob sie vor oder nach dem Startdatum der Laufzeit eingereicht oder ausgeführt wurden: (a) ein Auftrag von Kund*innen oder ein ähnliches Dokument; (b) ein Formular zur Registrierung von Lieferant*innen von Kund*innen oder ein Online-Portal; und (c) alle anderen gleichzeitigen oder früheren Vereinbarungen oder Verpflichtungen in Bezug auf die Services oder den sonstigen Gegenstand dieser Vereinbarung. Jede nicht-englische Übersetzung dieser Vereinbarung wird nur aus Zweckmäßigkeitsgründen zur Verfügung gestellt. Im Falle von Unklarheiten oder Unstimmigkeiten zwischen den Übersetzungen ist die englische Version verbindlich und maßgebend.
- 11.12 Smartsheet als datenverantwortliche Partei: Ungeachtet anderer Bestimmungen dieser Vereinbarung werden technische, statistische, erlernte oder andere Nutzungsdaten sowie Zahlungs-, Abrechnungs-, Profil- oder andere Kontoinformationen von Smartsheet als datenverantwortliche Partei verarbeitet und stellen keine Inhalte von Kund*innen dar. In Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen benachrichtigt Smartsheet einzelne Benutzer*innen über den öffentlich verfügbaren Datenschutzhinweis von Smartsheet (verfügbar auf der Website) und verarbeitet personenbezogene Daten von Benutzer*innen, die von Smartsheet als datenverantwortliche Partei gemäß des Datenschutzhinweises erhoben werden (einschließlich Nutzungsdaten und Kontoinformationen).
- 11.13 Änderungen: Smartsheet behält sich das Recht vor, diese Vereinbarung während der Laufzeit zu ändern, indem Smartsheet eine überarbeitete Version auf der Website veröffentlicht („Aktualisierte Vereinbarung“). Nach dem Veröffentlichungsdatum stellt die fortgesetzte Nutzung der Services durch Kund*innen die Akzeptanz der aktualisierten Vereinbarung dar, es sei denn, die Kund*innen teilen Smartsheet innerhalb von fünf (5) Tagen nach diesem Veröffentlichungsdatum schriftlich ihren Einspruch gegen die aktualisierte Vereinbarung mit, in welchem Fall die aktualisierte Vereinbarung zu Beginn der neuen Laufzeit gilt.
12. Definitionen: Hervorgehobene Begriffe, die in dieser Vereinbarung verwendet, aber nicht anderweitig definiert werden, haben die folgende Bedeutung:
- „Verbundenes Unternehmen“ bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die eine Partei dieser Vereinbarung besitzt oder kontrolliert, die im Besitz oder unter der Kontrolle einer Partei dieser Vereinbarung ist, oder die unter gemeinsamer Kontrolle oder gemeinsamem Besitz mit einer Partei dieser Vereinbarung steht, wobei „Kontrolle“ als direkte oder indirekte Befugnis definiert ist, die Richtung für das Unternehmensmanagement und die Unternehmenspolitik zu beeinflussen oder zu bestimmen, sei es durch den Besitz stimmberechtigter Wertpapiere, durch einen Vertrag oder auf andere Weise.
- „Inhalte von Kund*innen“ bezeichnet alle Daten, Bilder, Dateien oder sonstigen Inhalte, die von Benutzer*innen an die Online-Services übermittelt oder die davon abgeleitet oder erstellt werden und von Benutzer*innen innerhalb dieser Services angezeigt werden können.
- „Anpassungen“ bezeichnet alle Software, Codes, Materialien, Ideen, Ergebnisse und Artikel, die von Mitarbeitenden von Smartsheet in Verbindung mit Unternehmensdienstleistungen im Rahmen eines Auftrags konzipiert, hergestellt, entdeckt, geschrieben oder erstellt werden.
- „Offenlegende Partei“ bezeichnet die Partei, die vertrauliche Informationen an die empfangende Partei weitergibt.
- „Dokumentation“ bezeichnet die von Smartsheet auf der Website bereitgestellte Dokumentation, die für alle Kund*innen von Smartsheet einheitlich verfügbar und anwendbar ist und sich auf den jeweils aktuellen Betrieb und die Nutzung der Services bezieht, einschließlich Hilfeartikel, Produkthandbücher, Bedienungsanleitungen und Versionshinweise, die jeweils gelegentlich von Smartsheet aktualisiert werden.
- „Auftrag“ bezeichnet ein einvernehmlich ausgeführtes Auftragsdokument oder eine Leistungsbeschreibung zwischen Smartsheet und Kund*innen oder einen von Kund*innen aufgegebenen und von Smartsheet ausgestellten oder anderweitig schriftlich genehmigten Online-Auftrag, der auf diese Vereinbarung verweist und die Services, zu deren Nutzung die Kund*innen berechtigt sind, sowie deren Kosten festlegt.
- „Richtlinien“ bezeichnet die Richtlinie zu Beschränkungen, die Richtlinie zur zulässigen Nutzung, die Supportrichtlinie und die Reise- und Spesenrichtlinie, die auf der Website verfügbar sind und gelegentlich von Smartsheet aktualisiert werden.
- „Unternehmensdienstleistungen“ bezeichnet die Implementierung, Konfiguration, Integration, Schulung, Beratung und andere Unternehmensdienstleistungen im Zusammenhang mit Online-Services, die von Smartsheet bereitgestellt oder kontrolliert werden.
- „Empfangende Partei“ bezeichnet die Partei, die vertrauliche Informationen von der offenlegenden Partei erhält oder darauf zugreift.
- „Neue Laufzeit“ bezeichnet den Zeitraum des autorisierten Zugriffs und der Nutzung, der unmittelbar auf die Laufzeit eines Services folgt.
- „Service“ bezeichnet die Unternehmensdienstleistungen, Abonnementservices oder alle anderen Online-Services oder -Anwendungen, die zur Verwendung mit den Abonnementservices von Smartsheet bereitgestellt oder kontrolliert werden.
- „Website“ bezeichnet die Website von Smartsheet unter „www.smartsheet.com“ und jede Website, die über eine solche Website verlinkt ist und sich im Besitz oder unter der Kontrolle von Smartsheet befindet, insbesondere „www.smartsheet.com/legal“ und „help.smartsheet.com“.
- „Smartsheet-Ressourcen“ bezeichnet Services, Dokumentationen und Anpassungen sowie alle Technologien, Software, Daten, Methoden, Verbesserungen und Dokumentationen, die von Smartsheet verwendet werden, um die Services, Dokumentationen und Anpassungen bereitzustellen, oder in Verbindung mit ihnen zur Verfügung gestellt werden, sowie alle geistigen Eigentums- und Eigentumsrechte an und für das Vorstehende.
- „Leistungsbeschreibung“ bezeichnet eine ausgeführte Leistungsbeschreibung oder ein ähnliches Dokument, das von Smartsheet ausgestellt oder anderweitig schriftlich genehmigt wurde und das auf diese Vereinbarung verweist und den Umfang der Unternehmensdienstleistungen für Kund*innen angibt.
- „Abonnementservices“ bezeichnet die abonnementbasierten Online-Services und -Anwendungen, die von Smartsheet bereitgestellt oder kontrolliert werden.
- „Systemadmin“ bezeichnet von Kund*innen benannte Benutzer*innen mit Admin-Rechten und Kontrolle über die Online-Services der Kund*innen.
- „Laufzeit“ bezeichnet den jeweils aktuellen Zeitraum des autorisierten Zugriffs auf und der Nutzung eines Services, der in einem Auftrag oder im Rahmen dieser Vereinbarung angegeben ist.
- „Benutzer*in“ bezeichnet jede Person, die von Kund*innen oder anderen Benutzer*innen berechtigt oder eingeladen wurde, auf Online-Services, die den Kund*innen im Rahmen eines Auftrags und der Bedingungen dieser Vereinbarung zur Verfügung stehen, zuzugreifen und diese zu nutzen.
Zuletzt aktualisiert: 24. Juni 2024
Archivierte Versionen
Dies sind die veralteten Versionen der Benutzungsvereinbarung von Smartsheet und werden nur zu Informationszwecken bereitgestellt.